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Barrierefreies Webdesign

Website's sollten so gestaltet werden, dass sie von jedermann gelesen und bedient werden können. Das Behindertengleichstellungsgesetz vom 1. Mai 2002 verpflichtet alle Bundesbehörden, ihre Internetauftritte so zu gestalten, dass sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können.

Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Sehbehinderung oder Sehstörungen, erschweren einige Techniken der Seitengestaltung das lesen und navigieren. Dazu gehören unter anderem:

  • zu kleine Schriften
  • zuwenig Kontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Laufschriften und Animationen

Aber auch für den Durchschnittsbürger können sich Barrieren ergeben, wenn

  • die Navigation mit einer Script-Sprache gestaltet wird oder
  • nur für einen bestimmten Browser gestaltet wird

Durch ihre Technik werden barrierefrei gestaltete Website's in Suchmaschinen oft gut gelistet. So ergeben sich bei dieser Art der Gestaltung gleich zwei Vorteile:

  • mehr zufriedene Besucher
  • bessere Aufnahme in Suchmaschinen

Die Regeln für barrierefreies Webdesign werden vom World Wide Web Consortium (W3C) aufgestellt. Der zuständige Teil des Konsortiums ist die Web Accesibility Initiative (WAI).

Hier gehts weiter zu Wartung und Erweiterbarkeit im Webdesign ...


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