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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Einwiller-Softwareentwicklung

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma und dem Käufer abgeschlossenen Verträge, sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

2. Teilnahmebedingungen bei Seminaren

2.1. Anmeldung

Anmeldungen können nur schriftlich, unter Angabe der genauen Bezeichnung des Seminares, des Seminartermines und des Teilnehmers erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an. Der Erhalt unserer Anmeldebestätigung gilt als Annahme der Anmeldung.

2.2. Abmeldung

Ein Widerruf der Anmeldung seitens des Teilnehmers ist nur bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Der Widerruf muss schriftlich (Brief oder Fax) erfolgen. Bei später eingehendem Widerruf oder Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch stellen wir die volle Seminargebühr in Rechnung. Maßgebend ist der Eingang des Widerrufs bei der Firma.

2.3. Ausfall des Seminars

Die Firma behält sich das Recht vor, bei nicht ausreichender Nachfrage Seminare abzusagen. Die Seminarteilnehmer werden darüber unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Rechnungsbeträge werden in diesem Fall unverzüglich ohne Abzug erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Dozentenwechsel berechtigt die Teilnehmer nicht zum Rücktritt.

2.4. Seminargebühr

Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung, ohne Abzug, fällig.

2.5. Urheberrecht

Die in den Seminaren verwendeten Seminarunterlagen sowie Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und/oder die Weitergabe dieser Materialien an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Dies gilt auch für Auszüge der Unterlagen.

3. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu berechnen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Haftungsbeschränkung

Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Falle einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Firma. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung, ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

5. Vertraulichkeit

Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

6. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


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